{"id":26402285,"date":"2025-01-02T08:37:50","date_gmt":"2025-01-02T08:37:50","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/?page_id=26402285"},"modified":"2025-04-09T09:09:39","modified_gmt":"2025-04-09T08:09:39","slug":"verkaufs-und-lieferbedingungen-verbraucher","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/startseite-verbraucher\/juristische-seiten-verbraucher\/verkaufs-und-lieferbedingungen-verbraucher\/","title":{"rendered":"Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.25.2&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; use_background_color_gradient=&#8221;on&#8221; background_color_gradient_stops=&#8221;#008066 0%|rgba(0,128,102,0.71) 0%&#8221; background_color_gradient_overlays_image=&#8221;on&#8221; background_image=&#8221;https:\/\/cdn.sylvania-group.com\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/02124019\/carousel_retail-learning-image-2.jpg&#8221; height_tablet=&#8221;360px&#8221; 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Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Kontaktnamen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern, die erforderlich sind, um Einzelheiten des Vertrags zu \u00fcbermitteln und unsere Beziehung zu Ihnen zu verwalten. Diese Daten werden von der Feilo Sylvania Germany GmbH (Graf-Zeppelin-Str. 9, 91056 Erlangen) oder einem unserer verbundenen Unternehmen verarbeitet und innerhalb von Ungarn, dem EWR oder dem Vereinigten K\u00f6nigreich verarbeitet. In seltenen F\u00e4llen kann es erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder sie an eines unserer verbundenen Unternehmen au\u00dferhalb des EWR oder des Vereinigten K\u00f6nigreichs \u00fcbermitteln m\u00fcssen &#8211; unter diesen Umst\u00e4nden werden wir Sie kontaktieren, um Sie dar\u00fcber zu informieren, warum dies notwendig ist. Die betroffenen Personen haben gem\u00e4\u00df der Datenschutzgesetzgebung bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, einschlie\u00dflich des Rechts, eine Kopie zu erhalten und jederzeit eine Beschwerde bei der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde einzureichen, in Deutschland beim Bayerischen Landesamt f\u00fcr Datenschutzaufsicht (BayLDA), https:\/\/www.lda.bayern.de. Sollten Sie weitere Informationen ben\u00f6tigen, fordern Sie bitte ein Exemplar unserer Datenschutzrichtlinie an.      <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. <strong>Definitionen<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Die folgenden Definitionen gelten f\u00fcr diese Bedingungen:<\/p>\n<p>&#8220;<strong>Verbundenes Unternehmen<\/strong>&#8221; &#8211; bezeichnet eine oder mehrere juristische Personen, die (i) direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle des Lieferanten stehen; (ii) direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle des Lieferanten stehen; oder (iii) direkt oder indirekt im gemeinsamen Besitz einer juristischen Person mit dem Lieferanten stehen. Im Sinne dieser Definition gilt eine juristische Person als Eigent\u00fcmerin und\/oder Beherrscherin einer anderen juristischen Person, wenn mehr als 50 % (f\u00fcnfzig Prozent) der stimmberechtigten Aktien der letztgenannten juristischen Person, die \u00fcblicherweise in den Versammlungen der Aktion\u00e4re dieser juristischen Person stimmberechtigt sind (oder, falls es keine solchen Aktien gibt, mehr als 50 % (f\u00fcnfzig Prozent) des Eigentums oder der Kontrolle an der letztgenannten juristischen Person), direkt oder indirekt von der besitzenden und\/oder beherrschenden juristischen Person gehalten werden;    <\/p>\n<p>&#8220;<span><strong>Gesch\u00e4ftstag&#8221; <\/strong><\/span><strong>&#8211;<\/strong> bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in dem Land ist, in dem die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden;<\/p>\n<p>&#8220;<strong>Abnehmer&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet die Partei, an die der Lieferant die Waren oder Dienstleistungen liefert <\/p>\n<p><strong>&#8220;BGB&#8221;<\/strong> \u2013 bezeichnet das B\u00fcrgerliches Gesetzbuch;<\/p>\n<p><strong>\u201eAnforderungen an Konfliktmineralien\u201c<\/strong> bedeutet die Einhaltung von Abschnitt 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, der Verordnung 2017\/821 der Europ\u00e4ischen Union sowie aller analogen Gesetze, die jetzt oder zuk\u00fcnftig in der Europ\u00e4ischen Union, im Vereinigten K\u00f6nigreich oder in den Vereinigten Staaten gelten;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Vertrag&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet den Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem K\u00e4ufer \u00fcber den Kauf von Waren und\/oder Dienstleistungen nach Annahme der Bestellung des K\u00e4ufers durch den Lieferanten und unter Einbeziehung dieser Bedingungen;<\/p>\n<p><strong>\u201eDatenschutzverletzung\u201c <\/strong>bezeichnet jede versehentliche oder unrechtm\u00e4\u00dfige Vernichtung, jeden Verlust, jede Ver\u00e4nderung, jede unbefugte Offenlegung von oder jeden unbefugten Zugriff auf vertrauliche Informationen, einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, die vom Lieferanten oder seinen Unterauftragnehmern \u00fcbermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden;<\/p>\n<p><span><strong>\u201eDatenschutzgesetzgebung<\/strong>&#8220;<br \/><strong>bezeichnet das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die geltende Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016\/679 und alle anderen direkt anwendbaren Vorschriften der Europ\u00e4ischen Union oder lokale Vorschriften in Bezug auf den Schutz der Privatsph\u00e4re, und die Begriffe &#8220;f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlicher&#8221;, &#8220;Datenverarbeiter&#8221;, &#8220;betroffene Person&#8221;, &#8220;personenbezogene Daten&#8221; und &#8220;Verarbeitung&#8221; haben die Bedeutung, die ihnen durch die Datenschutzgesetzgebung<\/strong><\/span> <span><strong>gegeben wird;<\/strong><\/span><\/p>\n<p>&#8220;<strong>Lieferung&#8221; <\/strong>&#8211; hat die Bedeutung, die in Klausel 7;<\/p>\n<p><strong>&#8220;H\u00f6here Gewalt&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet ein Ereignis, das au\u00dferhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt und nicht auf ihr Verschulden oder ihre Fahrl\u00e4ssigkeit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die folgenden Umst\u00e4nde (jeweils unter der Voraussetzung, dass dieser Umstand tats\u00e4chlich ungew\u00f6hnlich und unvorhersehbar ist und au\u00dferhalb des Einflussbereichs der Partei liegt): (i) St\u00fcrme, \u00dcberschwemmungen, D\u00fcrren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; (ii) Epidemien oder Pandemien; (iii) Sabotage, terroristische Anschl\u00e4ge, B\u00fcrgerkrieg, innere Unruhen, Rebellion oder Aufstand, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, bewaffneter Konflikt, Verh\u00e4ngung von Sanktionen, Embargo, Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Eingriffe in die Produktions- oder Lieferkette durch zivile oder milit\u00e4rische Beh\u00f6rden (unabh\u00e4ngig davon, ob diese rechtm\u00e4\u00dfig oder de facto sind); (iv) nukleare, chemische oder biologische Verseuchung; (v) Geb\u00e4udeeinsturz, Brand, Explosion; (vi) Cyberangriffe; (vii) Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungseinrichtungen; (viii) Streiks und rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen; (ix) Unf\u00e4higkeit, Lieferungen, Arbeitskr\u00e4fte oder Transportmittel von einem Dritten zu erhalten oder zu beschaffen, wenn diese Unf\u00e4higkeit durch ein Ereignis verursacht wird, das sich der Kontrolle des Dritten entzieht und das, wenn es der Partei widerfahren w\u00e4re, einen Fall h\u00f6herer Gewalt darstellen w\u00fcrde;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Waren&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet die Waren (d.h. Fertigwaren oder Komponenten), die der K\u00e4ufer vom Lieferanten in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen gekauft hat und die Software enthalten k\u00f6nnen (unabh\u00e4ngig davon, ob sie in die Produkte eingebettet sind, installiert sind oder \u00fcber ein Netzwerk, separat oder in Verbindung miteinander, abgerufen oder geliefert werden);<\/p>\n<p><strong>&#8220;Deutsche Datenschutzgesetze&#8221; <\/strong>&#8211; bezeichnet alle jeweils in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze, das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die geltende Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016\/679<\/p>\n<p><strong>&#8220;Geistiges Eigentum&#8221; <\/strong>&#8211; bezeichnet Patente oder patentierbare Erfindungen, Produkte oder Technologien, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Verfahren und Methoden zur Durchf\u00fchrung von Verfahren, Designs, Urheberrechte und verwandte Rechte, Softwarecode, unabh\u00e4ngig davon, ob er in die Waren eingebettet ist oder von einer Partei oder einem Dritten gehostet wird, Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, Gesch\u00e4ftsnamen und Dom\u00e4nennamen, Rechte an der Aufmachung, am Gesch\u00e4ftswert und das Recht, wegen unerlaubter Weitergabe oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Designs, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschlie\u00dflich Know-how und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse), Halbleitertopographierechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabh\u00e4ngig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschlie\u00dflich aller Antr\u00e4ge und Rechte zur Beantragung und Erteilung, Verl\u00e4ngerung oder Erweiterung solcher Rechte und Rechte zur Inanspruchnahme der Priorit\u00e4t solcher Rechte und aller \u00e4hnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden, sowie das Recht, diese Schutzrechte durchzusetzen;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Wesentlicher Versto\u00df&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet jeden Versto\u00df, der in seinen Folgen f\u00fcr den Lieferanten nicht minimal oder trivial ist, einschlie\u00dflich der Zahlungsverpflichtung;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Bestellung&#8221; <\/strong>&#8211; bezeichnet die Bestellung des K\u00e4ufers f\u00fcr die Waren und\/oder Dienstleistungen, wie sie in der schriftlichen, von seinen bevollm\u00e4chtigten Vertretern ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichneten Bestellung des K\u00e4ufers enthalten ist;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Produktspezifikation&#8221; <\/strong>&#8211; bezeichnet die vom Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellte Spezifikation f\u00fcr die Waren;<\/p>\n<p><strong>Dienstleistungen&#8221;<\/strong> &#8211; bezeichnet die vom Lieferanten f\u00fcr den K\u00e4ufer zu erbringenden Dienstleistungen, wie sie im Vertrag festgelegt sind; dazu k\u00f6nnen Installationsdienstleistungen, ma\u00dfgeschneiderte Designdienstleistungen und die Bereitstellung von fortlaufendem Software-Support geh\u00f6ren;<\/p>\n<p><strong>\u201eDienstleistungsbeschreibung\u201c<\/strong> bezeichnet die Beschreibung der vom Lieferanten f\u00fcr den K\u00e4ufer erbrachten Dienstleistungen;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Lieferant&#8221;<\/strong> &#8211; bedeutet Feilo Sylvania Germany GmbH (eingetragener Sitz: Graf-Zeppelin-Str. 9-12, 91056 Erlangen Deutschland; Firmenregister-nummer: HRB 3535)- oder ihr verbundenes Unternehmen, das die Waren tats\u00e4chlich liefert oder die Dienstleistungen erbringt;<\/p>\n<p><strong>&#8220;Bedingungen&#8221; &#8211;<\/strong> bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung;<\/p>\n<p>\u201e<strong>Werkzeuge\u201c<\/strong> umfasst Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Gussformen, Gussformen, Modelle, Vorrichtungen, Lehren oder Ger\u00e4te jeglicher Art, die zur Herstellung von Waren verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>&#8220;Datenschutzgesetzgebung des Vereinigten K\u00f6nigreichs<\/strong>&#8221; bezeichnet die jeweils im Vereinigten K\u00f6nigreich geltende Datenschutzgesetzgebung, einschlie\u00dflich der Datenschutzgesetze von 1998 und 2018 sowie aller Nachfolgegesetze.<\/p>\n<p>1.2 F\u00fcr dieses Abkommen gelten die folgenden Auslegungsregeln:<\/p>\n<p>(a) Eine Person umfasst eine nat\u00fcrliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene K\u00f6rperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit);<\/p>\n<p>(b) Eine Bezugnahme auf eine Partei schlie\u00dft ihre pers\u00f6nlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder zul\u00e4ssigen Abtretungen ein;<\/p>\n<p>(c) Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der ge\u00e4nderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schlie\u00dft alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer ge\u00e4nderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden; <\/p>\n<p>d) Jeder Satz, der mit den Worten &#8220;einschlie\u00dflich&#8221;, &#8220;einschlie\u00dflich&#8221;, &#8220;insbesondere&#8221; oder \u00e4hnlichen Ausdr\u00fccken eingeleitet wird, ist nur zur Veranschau-lichung zu verstehen und schr\u00e4nkt den Sinn der diesen Ausdr\u00fccken vorausgehenden Worte nicht ein;<\/p>\n<p>(e) Ein Verweis auf Schriftliches schlie\u00dft Faxe und E-Mails ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. VERTRAGSGESTALTUNG<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen Lieferant und K\u00e4ufer getroffen wurde, gelten diese Bedingungen f\u00fcr jeden Kauf von Waren oder Dienstleistungen durch den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>2.2 Eine Bestellung stellt ein Angebot des K\u00e4ufers dar, die Waren oder Dienstleistungen in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen zu erwerben. Ein Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Bestellung des K\u00e4ufers vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt wird oder zu dem der Lieferant mit der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen beginnt, die in der Bestellung aufgef\u00fchrt sind. Jede angenommene Bestellung gilt als separater verbindlicher Vertrag, der diese Bedingungen enth\u00e4lt.  <\/p>\n<p>2.3 Der K\u00e4ufer ist weder verantwortlich noch verpflichtet, vom Lieferanten gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen anzunehmen, die nicht Gegenstand einer vom K\u00e4ufer aufgegebenen Bestellung waren. Die vom K\u00e4ufer in der Bestellung bestellten Mengen d\u00fcrfen vom Lieferanten nicht \u00fcberschritten werden, es sei denn, dies wurde zwischen K\u00e4ufer und Lieferant ausdr\u00fccklich vereinbart, und der K\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, Waren, die nicht Gegenstand einer Bestellung sind, zur\u00fcckzugeben, zu lagern oder mit Sorgfalt zu behandeln. <\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer kann jede Bestellung oder jeden Vertrag jederzeit ganz oder teilweise \u00e4ndern oder stornieren, sofern die \u00c4nderung oder Stornierung erfolgt, bevor der Lieferant mit der Produktion der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen beginnt. Falls der K\u00e4ufer eine Bestellung oder einen Vertrag storniert, stellt der Lieferant unverz\u00fcglich alle Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags ein. Sofern die Stornierung nicht auf eine Vertragsverletzung des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, zahlt der K\u00e4ufer: <\/p>\n<p>(i) der dem K\u00e4ufer ausgewiesene Nettopreis des vom Lieferanten gekauften Rohmaterials auf Grundlage der vom K\u00e4ufer ver\u00f6ffentlichten Prognosen, vorausgesetzt (a) die Menge des gekauften Rohmaterials \u00fcbersteigt nicht den Betrag, der zur Erf\u00fcllung der j\u00fcngsten vom K\u00e4ufer bereitgestellten Zweimonatsprognose erforderlich ist; und (b) der Lieferant hat angemessene kommerzielle Anstrengungen unternommen, um die bestellten Rohmaterialien zu verkaufen oder in Produkten zu verwenden, die der Lieferant f\u00fcr sich selbst oder Dritte herstellt; und  <\/p>\n<p>(ii) sonstige angemessene und tats\u00e4chliche Kosten, die sich aus der Stornierung der Bestellung ergeben (vorbehaltlich der Bereitstellung einer zufriedenstellenden Dokumentation durch den Lieferanten), wie zwischen den Parteien vereinbart.<\/p>\n<p>2.5 Dem Lieferanten werden keine Kosten erstattet, die nach dem Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Stornierung oder \u00c4nderung einer Bestellung oder eines Vertrags angefallen sind, oder die bereits ausgef\u00fchrt wurden. Dies gilt auch f\u00fcr etwaige Kosten, die den Lieferanten oder Subunternehmern des Lieferanten entstanden sind.<\/p>\n<p>2.6 Die Parteien vereinbaren, dass vom K\u00e4ufer an den Lieferanten \u00fcbermittelte Prognosen nicht verbindlich sind. Nachfrageschwankungen f\u00fchren zu proportionalen \u00c4nderungen der Warenmengen, die der K\u00e4ufer beim Lieferanten bestellen wird. Solche \u00c4nderungen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis und der Lieferant wird die Produktionsmengen auf angemessener Basis reservieren und vorwegnehmen.  <\/p>\n<p>2.7 Alle vom K\u00e4ufer vorgeschlagenen oder in einer Bestellung oder sonstigen Mitteilung des K\u00e4ufers enthaltenen oder erw\u00e4hnten Bedingungen werden vom Lieferanten ausdr\u00fccklich abgelehnt und der K\u00e4ufer verzichtet darauf.<\/p>\n<p>2.8 Diese Bedingungen gelten f\u00fcr den Kauf von Waren oder Dienstleistungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der K\u00e4ufer auferlegen oder einbeziehen m\u00f6chte oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Gesch\u00e4ftsverlauf impliziert sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Produktspezifikation, Garantie und Haftung des Lieferanten f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass die Waren:<\/p>\n<p>(a) Der Lieferant ist berechtigt, \u00c4nderungen an der Produktspezifikation<\/p>\n<p>(b) von zufriedenstellender Qualit\u00e4t und f\u00fcr jeden vom Lieferanten in Aussicht gestellten oder dem Lieferanten vom K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich oder stillschweigend mitgeteilten Zweck geeignet sein, wobei der K\u00e4ufer sich diesbez\u00fcglich auf die Sachkenntnis und das Urteilsverm\u00f6gen des Lieferanten verl\u00e4sst;<\/p>\n<p>(c) frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein und dies f\u00fcr die Dauer von mindestens sechzig (60) Monaten ab dem Datum der vom K\u00e4ufer an seinen Kunden ausgestellten Rechnung bleiben, sofern zwischen K\u00e4ufer und Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;<\/p>\n<p>(d) alle geltenden gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Anforderungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Anforderungen an Konfliktmineralien, chemischen Inhalt, elektromagnetische St\u00f6rungen, Herstellung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Handhabung, Exportkontrolle und Lieferung der Waren einzuhalten, die in der Europ\u00e4ischen Union, im Vereinigten K\u00f6nigreich oder in anderen L\u00e4ndern gelten, in die die Waren geliefert werden. Zu diesem Zweck f\u00fchrt der Lieferant die erforderlichen Konformit\u00e4tspr\u00fcfungen durch, um sicherzustellen, dass die Waren vollst\u00e4ndig konform sind, und stellt dem K\u00e4ufer alle relevanten Unterlagen entsprechend zur Verf\u00fcgung; <\/p>\n<p>(e) frei von Belastungen, Hypotheken, Pfandrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind.<\/p>\n<p>(f) sofern die Waren Software enthalten, frei von Viren, Trojanern oder anderem b\u00f6sartigen Code sein; die h\u00f6chsten branchen\u00fcblichen Sicherheitsprotokolle enthalten; mit allen Lizenzen ausgestattet sein, die der K\u00e4ufer und etwaige Endbenutzer ben\u00f6tigen, um die Waren gem\u00e4\u00df der Produktspezifikation zu verwenden; und w\u00e4hrend der Dauer der Garantiezeit in Klausel 3.1(c) nur solchen Aktualisierungen oder \u00c4nderungen unterliegen, die zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Softwarefunktionalit\u00e4t erforderlich sind.<\/p>\n<p>3.2 Der Lieferant darf die Waren ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers nicht \u00e4ndern, ersetzen oder modifizieren und auch keine \u00c4nderungen an der Produktspezifikation vornehmen, ohne dass der K\u00e4ufer zuvor seine schriftliche Zustimmung eingeholt hat. Dar\u00fcber hinaus darf der Lieferant ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers keine \u00c4nderungen an Design, Material, Konstruktion, elektrischer oder mechanischer Leistung, Form oder Passform, Austauschbarkeit, Umweltvertr\u00e4glichkeit oder chemischen Eigenschaften, Lebensdauer, Zuverl\u00e4ssigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Dokumentation, Herstellungsverfahren, Herstellungsort oder Lieferant der Waren vornehmen. Wenn solche \u00c4nderungen erforderlich sind, um geltenden gesetzlichen, britischen oder EU-Anforderungen oder den Anforderungen des geltenden Rechts, an das die Waren geliefert werden, zu entsprechen, muss der Lieferant solche \u00c4nderungen so umsetzen, dass sie die Art, Leistung, Kompatibilit\u00e4t, den Umfang oder die Kosten f\u00fcr die Waren nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen. Der Lieferant muss den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber jede derartige \u00c4nderung der Waren informieren, und der K\u00e4ufer hat das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Wenn der Lieferant aus einem anderen Grund als der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eine \u00c4nderung der Waren verlangt, darf diese nur umgesetzt werden, wenn der K\u00e4ufer dem schriftlich zustimmt. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann der K\u00e4ufer seinen Vertrag k\u00fcndigen, ohne dass dem Lieferanten hierdurch irgendwelche Schadenersatz- oder Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche zustehen.     <\/p>\n<p>3.3 Der Lieferant stellt sicher, dass er jederzeit \u00fcber alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen, Zustimmungen und Erlaubnisse verf\u00fcgt und diese aufrechterh\u00e4lt, die er zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ben\u00f6tigt, und er sorgt auf eigene Kosten daf\u00fcr, dass die f\u00fcr die Herstellung der Waren genutzten Anlagen allen geltenden staatlichen und regionalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf geltende Gesetze zu Umweltschutz, Chemikalienkontrolle, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen.<\/p>\n<p>3.4 Der K\u00e4ufer hat das Recht, die Waren jederzeit vor der Lieferung zu pr\u00fcfen und zu testen.<\/p>\n<p>3.5 Ist der K\u00e4ufer nach einer solchen Inspektion oder Pr\u00fcfung der Ansicht, dass die Waren nicht den Garantien des Lieferanten gem\u00e4\u00df Klausel 3.1 entsprechen oder diese voraussichtlich nicht erf\u00fcllen werden, so informiert der K\u00e4ufer den Lieferanten hier\u00fcber und der Lieferant ergreift unverz\u00fcglich die erforderlichen Abhilfema\u00dfnahmen, um die Konformit\u00e4t sicherzustellen und gleichzeitig die vereinbarten Lieferbedingungen einzuhalten.<\/p>\n<p>3.6 Ungeachtet einer solchen Inspektion oder Pr\u00fcfung bleibt der Lieferant voll verantwortlich f\u00fcr die Waren. Eine solche Inspektion oder Pr\u00fcfung mindert oder beeintr\u00e4chtigt die Verpflichtungen des Lieferanten im Rahmen des Vertrages nicht. Der K\u00e4ufer hat das Recht, weitere Inspektionen und Tests durchzuf\u00fchren, nachdem der Lieferant seine Abhilfema\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>3.7 Wenn der K\u00e4ufer den Lieferanten w\u00e4hrend der in Klausel 3.1(c) oben genannten Garantiezeit und innerhalb einer angemessenen Zeit nach Entdeckung schriftlich dar\u00fcber informiert, dass einige oder alle Waren nicht den in Klausel 3.1 genannten Garantien entsprechen, wird der Lieferant unverz\u00fcglich alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen und dem K\u00e4ufer so schnell wie m\u00f6glich Unterst\u00fctzung zu bieten. Auf Anfrage des K\u00e4ufers reist der Lieferant auf seine Kosten an den Ort, an dem sich die Waren befinden, um die defekten\/nicht konformen Waren zu reparieren oder zu ersetzen und tr\u00e4gt alle Kosten (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Arbeitskosten) im Zusammenhang mit der Untersuchung, Reparatur, Entfernung der defekten\/nicht konformen Waren und Neuinstallation der Ersatzware oder Teilen davon sowie der Behebung aller anderen verursachten Sch\u00e4den. Der K\u00e4ufer (falls vom Lieferanten dazu aufgefordert) wird solche Waren auf Kosten des Lieferanten an den Gesch\u00e4ftssitz des Lieferanten zur\u00fccksenden.  <\/p>\n<p>3.8 Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorteile der Garantie gem\u00e4\u00df Klausel 3.1(c) an seine Kunden abzutreten.<\/p>\n<p>3.9 Diese Klausel 3 gilt auch nach Beendigung des Abkommens.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Lieferant garantiert, dass die<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 18px;\">(a) Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis und in \u00dcbereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Anforderungen erbracht werden. Der Lieferant wird sich in angemessener Weise darum bem\u00fchen, die Dienstleistungen zu den angegebenen Terminen oder innerhalb der angegebenen Fristen zu erbringen, und der K\u00e4ufer kann nur mit Zustimmung des Lieferanten eine Verz\u00f6gerung oder \u00c4nderung dieser Leistungstermine oder Fristen verlangen, und &#8211; wenn der K\u00e4ufer eine solche Verz\u00f6gerung oder \u00c4nderung innerhalb von 10 Werktagen nach Beginn der Leistung verlangt hat &#8211; ist der Lieferant berechtigt, dem K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Klausel 4.18.<\/span><\/p>\n<p>(b) Der Lieferant hat das Recht, \u00c4nderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die notwendig sind, um geltende Gesetze oder Sicherheitsanforderungen zu erf\u00fcllen, oder die die Art oder Qualit\u00e4t der Dienstleistungen nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen, und der Lieferant wird den K\u00e4ufer in einem solchen Fall benachrichtigen. Der Lieferant ist berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen an Dritte weiter zu vergeben, und der K\u00e4ufer gew\u00e4hrt diesem Subunternehmer die gleichen Rechte und die gleiche Unterst\u00fctzung, als ob der Subunternehmer der Lieferant w\u00e4re. Bezugnahmen auf den Lieferanten in dieser Klausel 4 sind auch als Verweise auf Unterauftragnehmer oder Personal des Auftragnehmers zu verstehen.<\/p>\n<p>(c) die Dienstleistungen an oder vor den im Vertrag angegebenen Terminen erbringen. Wenn im Vertrag keine Fertigstellungstermine f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen angegeben sind, erbringt der Lieferant die Dienstleistungen zu dem vom K\u00e4ufer (nach vern\u00fcnftigem Ermessen) angegebenen Zeitpunkt; <\/p>\n<p>(d) sofern im Vertrag festgelegt, die Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den Servicelevels, Verf\u00fcgbarkeits- und Reparatur- oder Reaktionsfristen sowie den wichtigsten Leistungsindikatoren bereitzustellen, die der K\u00e4ufer mit dem Lieferanten vereinbart hat (\u201e<strong>Servicelevels\u201c<\/strong>). Sofern in den Servicelevels festgelegt, hat der K\u00e4ufer das Recht, pauschalierte Schadensersatzzahlungen zu verlangen oder den Vertrag gem\u00e4\u00df den Servicelevels zu k\u00fcndigen; <\/p>\n<p>(e) alle ihm bekannt werdenden Unf\u00e4lle oder Vorf\u00e4lle melden, die w\u00e4hrend der Erbringung der Dienstleistungen eintreten. Insbesondere informiert der Lieferant den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich, wenn ihm ein Umstand bekannt wird, der die F\u00e4higkeit des Lieferanten zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Dienstleistungen, einschlie\u00dflich der Einhaltung von Servicelevels, Meilensteinen oder Fertigstellungsterminen, beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte, und gibt dem K\u00e4ufer Einzelheiten zu allen vorgeschlagenen alternativen Vereinbarungen (die der vorherigen Zustimmung des K\u00e4ufers unterliegen); <\/p>\n<p>(f) sicherzustellen, dass keines der zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter vollst\u00e4ndig oder im Wesentlichen mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragt ist, sodass bei einer K\u00fcndigung einer Bestellung oder eines Vertrags durch den K\u00e4ufer davon ausgegangen werden k\u00f6nnte, dass das Personal den Transfer of Undertakings (Protection of Employment) Regulations (\u201eTUPE\u201c) unterliegt. Dar\u00fcber hinaus wird der K\u00e4ufer von allen Kosten, Forderungen, Steuern, Pensionsbeitr\u00e4gen oder sonstigen Verbindlichkeiten freigestellt, wenn davon ausgegangen wird, dass TUPE oder eine \u00e4hnliche verbindliche gesetzliche Anforderung Anwendung findet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. SOFTWARE UND INTELLIGENTE PRODUKTE<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Wenn Software entweder als Teil der Waren oder der Dienstleistungen zur Verf\u00fcgung gestellt wird, gew\u00e4hrt der Lieferant dem K\u00e4ufer hiermit eine Lizenz zur Nutzung der Software durch den Hersteller oder wird sich darum bem\u00fchen, diese f\u00fcr den K\u00e4ufer zu erhalten. Der K\u00e4ufer darf die Software nur in \u00dcbereinstimmung mit den Bedingungen einer sol-chen Lizenz nutzen und wird den Lieferanten bei einem Versto\u00df gegen die Lizenz schadlos halten. Ist die Genehmigung eines Endbenutzer-Lizenzvertrags erforderlich, so muss der K\u00e4ufer die Bedingungen eines solchen Vertrags genehmigen oder den Endbenutzer dazu veranlassen, sie zu genehmigen. Der K\u00e4ufer (Endnutzer) ist verpflichtet, die Bedingungen eines solchen Vertrages jederzeit einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen eines solchen Vertrages und den vorliegenden Bedingungen gilt der Endbenutzer-Lizenzvertrag in Bezug auf die Software in der gegebenen Frist, sofern dies nicht zum Nachteil des Lieferanten ist. Jede Software wird lizenziert und nicht verkauft: es wird kein geistiges Eigentum an den K\u00e4ufer oder den Endbenutzer abgetreten oder anderweitig \u00fcbertragen. Jede derartige Software ist geistiges Eigentum im Sinne von Artikel 12.       <\/p>\n<p>5.2 Sofern nicht ausdr\u00fccklich vom Lieferanten oder dem Dritthersteller schriftlich festgelegt, wird jegliche vom Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellte Software und deren Dokumentation, ob es sich nun um Software des Lieferanten oder um Software von Dritten handelt, &#8220;wie sie ist&#8221; geliefert, ohne jegliche Garantie, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die stillschweigende Garantie der Leistung, der Marktg\u00e4ngigkeit, der Genauigkeit, der Vollst\u00e4ndigkeit, der Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten in Bezug auf die Software und das schriftliche Begleitmaterial. Ungeachtet dessen entbindet der vorstehende Ausschluss den Lieferanten nicht von seinen Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen gem\u00e4\u00df Abschnitt 3.4 in Bezug auf ein Produkt, das einen Totalausfall aufweist, oder eine Komponente, die aufgrund eines Fehlers der eingebetteten Software eine erhebliche Fehlfunktion aufweist.    <\/p>\n<p>5.3 Der Lieferant verpflichtet sich, auf Anfrage des K\u00e4ufers weitere Support- und Wartungsleistungen w\u00e4hrend und nach der Gew\u00e4hrleistungsfrist zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen anzubieten.<\/p>\n<p>5.4 Im Falle eines Cloud-Dienstes muss der Lieferant jederzeit: (1) doppelte oder redundante Systeme sichern, archivieren und pflegen, die: (i) an einem sicheren physischen Standort liegen; (ii) mindestens j\u00e4hrlich aktualisiert und getestet werden; und (iii) die Cloud-Dienste t\u00e4glich vollst\u00e4ndig wiederherstellen k\u00f6nnen; und (2) Verfahren und H\u00e4ufigkeitsintervalle f\u00fcr die \u00dcbertragung von Sicherungsdaten und -systemen an den Sicherungsstandort des Lieferanten festlegen und einhalten.   <\/p>\n<p>5.5 Soweit der Quellcode der Software dem K\u00e4ufer nicht vertragsgem\u00e4\u00df zur Verf\u00fcgung gestellt wird, wird der Lieferant auf Anfrage des K\u00e4ufers einen Treuhandvertrag mit einem vom K\u00e4ufer zu w\u00e4hlenden renommierten Verwahrer abschlie\u00dfen und den Quellcode zugunsten des K\u00e4ufers hinterlegen. F\u00fcr die Zwecke dieser Ziffer 5.5 bezeichnet \u201eQuellcode\u201c einen Programmcode in Form eines Textes eines Computerprogramms, der in einer Programmiersprache geschrieben und in der Informatik von Menschen gelesen werden kann und vom K\u00e4ufer nicht ge\u00e4ndert werden kann. <\/p>\n<p>5.6 Der Lieferant wird sich in angemessener Weise darum bem\u00fchen, dass die Software des Lieferanten vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, au\u00dfer bei Wartungsarbeiten, zur Verf\u00fcgung steht; der Lieferant \u00fcbernimmt jedoch keine Garantie f\u00fcr die Betriebszeit oder Verf\u00fcgbarkeit.<\/p>\n<p>5.7 Der Lieferant stellt sicher, dass er (oder gegebenenfalls der Endkunde) \u00fcber geeignete Verfahren zur Datensicherung, Sicherheit und Virenpr\u00fcfung verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>5.8 Der Lieferant muss eine Cybersicherheitsrichtlinie einhalten und die geltenden Cybersicherheitsanforderungen des K\u00e4ufers erf\u00fcllen, die dem Lieferanten von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. Preis<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der Preis f\u00fcr die Waren oder Dienstleistungen entspricht dem zwischen dem K\u00e4ufer und dem Lieferanten schriftlich vereinbarten Preis und der vereinbarten W\u00e4hrung. Bei Vertr\u00e4gen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird der Preis j\u00e4hrlich zum Jahrestag des Vertragsdatums \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>6.2 Der K\u00e4ufer ist teilweise daf\u00fcr verantwortlich, die Recycling- und Elektroschrottvorschriften sowie die damit verbundenen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich, den K\u00e4ufer bei seinen Abfallbewirtschaftungsbem\u00fchungen zu unterst\u00fctzen, indem er dem K\u00e4ufer die angemessenen tats\u00e4chlichen Kosten erstattet, die durch die Entsorgung der Transport- und Produktverpackungen des Lieferanten entstehen. Diese Erstattung wird viertelj\u00e4hrlich berechnet und in Rechnung gestellt, wobei die Erstattungsrechnungen vom Lieferanten innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Rechnungsdatum an den K\u00e4ufer zu zahlen sind oder gem\u00e4\u00df Klausel 9.2 mit etwaigen Rechnungen des Lieferanten verrechnet werden.  <\/p>\n<p>6.3 Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer (&#8220;VAT&#8221;) und, sofern nicht anders vereinbart oder vom Verk\u00e4ufer mitgeteilt, ohne Einfuhrz\u00f6lle, Einfuhrabgaben, Produktgeb\u00fchren oder Abgaben und Geb\u00fchren im Zusammenhang mit WEEE (Elektro- und Elektronik-Altger\u00e4ten), erweiterter Herstellerverantwortung oder anderen Umweltabgaben, die vom K\u00e4ufer zu tragen sind. Sofern nicht anders vereinbart oder vom Verk\u00e4ufer mitgeteilt, ist der K\u00e4ufer f\u00fcr alle Registrierungs-, Berichts- und sonstigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr in das jeweilige Land gegen\u00fcber allen Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich der WEEE-Beh\u00f6rden, verantwortlich. <\/p>\n<p>6.4 Wenn der Preis in einer anderen W\u00e4hrung als dem Euro festgelegt ist und der Euro-Gegenwert aufgrund von Schwankungen des Wechselkurses weniger als 95 % des Euro-Gegenwerts des Preises zum Zeitpunkt der Bestellung betr\u00e4gt, ist der Lieferant berechtigt, den Nicht-Euro-Anteil des Preises, um einen entsprechenden Betrag zu erh\u00f6hen. <\/p>\n<p>6.5 Steigen die Rohstoffkosten um mehr als 5 % gegen\u00fcber dem Zeitpunkt der Bestellung oder erh\u00f6hen sich die Lohn- oder sonstigen Produktionskosten um mehr als 5 %, so erh\u00f6ht sich der Preis entsprechend. <\/p>\n<p>6.6 Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise f\u00fcr Einzellieferungen mit einem Mindestnettowert von 500 Euro (ohne MwSt.) oder einem entsprechenden Betrag einmalig pro Projekt fracht- und verpackungsfrei. F\u00fcr jede Bestellung, die unter diesem Betrag (ohne MwSt.) liegt, wird eine Liefergeb\u00fchr erhoben; f\u00fcr jede weitere Lieferung pro Projekt wird eine zus\u00e4tzliche Liefergeb\u00fchr erhoben. Alle Anfragen f\u00fcr spezielle Logistikdienstleistungen (spezielle Verpackung, Versand au\u00dferhalb der EMEA-Region) unterliegen einem zus\u00e4tzlichen Kostenvoranschlag. F\u00fcr die Lieferung an eine dritte Partei wird eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr erhoben.  <\/p>\n<p>6.7 Der Lieferant verpflichtet sich, Kostenaufschl\u00fcsselungen bereitzustellen, damit beide Parteien Ideen zur Kostensenkung entwickeln k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem Rohstoffpreise, Treiber, LEDs, Herstellungskosten und Gemeinkosten. Diese Informationen werden von den Parteien vertraulich behandelt und zur Erreichung gemeinsamer Kostensenkungsziele verwendet.  <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7. LIEFERUNG<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren gem\u00e4\u00df dem im Vertrag angegebenen Incoterm zu dem im Vertrag angegebenen Liefertermin und an dem dort angegebenen Ort. Ist in der Bestellung kein Incoterm angegeben, so gilt standardm\u00e4\u00dfig der Incoterm ab Werk. Ist auf der Bestellung kein Liefertermin angegeben, so erfolgt die Lieferung der Waren innerhalb von 28 Tagen nach dem Datum der Bestellung, wobei die Lieferfrist nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Erfolgt die Lieferung ab Werk, benachrichtigt der Lieferant den K\u00e4ufer, wenn die Waren zur Verf\u00fcgung stehen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Lieferung erfolgt und die Abholung sollte nach Absprache mit dem Lieferanten innerhalb von 7 Tagen nach der <strong>Benachrichtigung <\/strong>Berfolgen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Lieferant berechtigt, die Kosten f\u00fcr die Lagerung in Rechnung zu stellen, und nach Ablauf von 28 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung ist er berechtigt, \u00fcber die Waren nach eigenem Ermessen und ohne Haftung zu verf\u00fcgen.        <\/p>\n<p>7.3 Die vom Lieferanten mitgeteilten oder best\u00e4tigten Termine sind nur ungef\u00e4hre Angaben, und der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen und verst\u00f6\u00dft auch nicht gegen seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, vorausgesetzt, der Lieferant unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Termine einzuhalten. Im Falle einer Versp\u00e4tung wird der Lieferant wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Waren innerhalb eines Zeitraums zu liefern, der angesichts der Ursache der Versp\u00e4tung angemessen ist; andernfalls besteht das einzige und ausschlie\u00dfliche Rechtsmittel des K\u00e4ufers darin, die Bestellung f\u00fcr nicht gelieferte Waren zu stornieren.   <\/p>\n<p>7.3 Alle Mehrwegverpackungen werden auf Wunsch an den Lieferanten zur\u00fcckgeschickt <\/p>\n<p>7.4 Wenn der K\u00e4ufer schriftlich einen Anspruch hinsichtlich w\u00e4hrend des Transports verloren gegangener Waren oder einer Fehllieferung geltend macht, ersetzt der Lieferant diese Waren oder erstattet den Preis, sofern dieser bereits bezahlt wurde, vollst\u00e4ndig zur\u00fcck und\/oder, wenn Zeit ein entscheidender Faktor ist, ist der K\u00e4ufer berechtigt, vom Lieferanten alle Kosten, Ausgaben oder Verluste ersetzt zu verlangen, die dem K\u00e4ufer bei der Beschaffung von Ersatzwaren entstanden sind.<\/p>\n<p>7.5 Frachtbriefe f\u00fcr Waren aus \u00dcbersee m\u00fcssen mit \u201eKostenlose Inspektion und Probenahme zul\u00e4ssig\u201c gekennzeichnet sein. Unbeschadet der Verpflichtung des Lieferanten, die Lieferung gem\u00e4\u00df Klausel 7 hiervon durchzuf\u00fchren, darf der K\u00e4ufer alle diese Waren vor dem Versand oder bei Ankunft am Bestimmungsort gem\u00e4\u00df den Anweisungen des K\u00e4ufers inspizieren und Proben entnehmen. Eine solche Inspektion oder Probenahme gilt nicht als Annahme der Lieferung durch den K\u00e4ufer. Sollte eine solche Inspektion und Probenahme nach Ansicht des K\u00e4ufers ergeben, dass die Waren nicht dem Vertrag entsprechen, ist der K\u00e4ufer berechtigt, die gelieferten Waren ganz oder teilweise abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung eines Teils der Waren gilt Klausel 7.7 hiervon. Die auf diese Weise abgelehnten Waren unterliegen weiterhin ausschlie\u00dflich dem Risiko des Lieferanten.     <\/p>\n<p>7.6 Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Waren oder Teile von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abzulehnen, die seiner Meinung nach nicht vollst\u00e4ndig den Spezifikationen des K\u00e4ufers entsprechen. Diese Meinung basiert auf einer vollst\u00e4ndigen Inspektion oder Qualit\u00e4tskontrolle nach Wahl des K\u00e4ufers. Der Lieferant erh\u00e4lt detaillierte Informationen zu allen abgelehnten Waren oder Dienstleistungen und ist berechtigt, diese innerhalb von drei Tagen nach dem Versanddatum der Ablehnungsmitteilung zu pr\u00fcfen. Danach ist der K\u00e4ufer berechtigt, die abgelehnten Waren auf Risiko und Kosten des Lieferanten an diesen zur\u00fcckzusenden und ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit einem Spediteur zu besonderen oder angemessenen Bedingungen abzuschlie\u00dfen. Klausel 7.7 hiervon gilt im Falle der Ablehnung eines Teils der Waren.    <\/p>\n<p>7.7 Jede Reklamation wegen Verlust, Besch\u00e4digung, Fehlmenge oder nicht erfolgter Lieferung muss dem Lieferanten innerhalb von 72 Stunden nach Ausstellung des Lieferscheins durch den Lieferanten oder den Spediteur des Lieferanten mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine Reklamation, so gilt die Lieferung der korrekten Menge als angenommen. Der Lieferant ist berechtigt, alle Waren zu pr\u00fcfen, von denen behauptet wird, dass sie bei oder vor der Lieferung besch\u00e4digt wurden, und wenn festgestellt wird, dass die Waren bei oder vor der Lieferung besch\u00e4digt wurden, ist er berechtigt, die besch\u00e4digten Waren nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen oder den Preis f\u00fcr die besch\u00e4digten Waren zu erstatten. Die Parteien k\u00f6nnen vereinbaren, dass im Falle der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Projekts &#8211; wie im Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem K\u00e4ufer festgelegt &#8211; die erste Lieferung (d.h. Versand und Verpackung) von Waren pro Projekt dem K\u00e4ufer kostenlos angeboten wird. Um Zweifel auszuschlie\u00dfen, wird f\u00fcr jeden Antrag auf Lieferung an einen Dritten eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr erhoben. <\/p>\n<p><span>7.8<\/span> <span>Wenn der Lieferant die Waren oder Dienstleistungen nicht rechtzeitig liefert, wie in Klausel<\/span><span> 7.1<\/span> <span>oder in der Bestellung festgelegt, zahlt der Lieferant dem K\u00e4ufer zus\u00e4tzlich zu allen anderen Anspr\u00fcchen, die der K\u00e4ufer m\u00f6glicherweise hat, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5 % des Kaufpreises der versp\u00e4teten Waren oder Dienstleistungen pro Woche der Verz\u00f6gerung bis zu einem H\u00f6chstwert von 20 % des Kaufpreises der versp\u00e4teten Waren oder Dienstleistungen. <\/span><span>Die Parteien best\u00e4tigen, dass dieser Betrag eine realistische Vorabsch\u00e4tzung des Schadens des K\u00e4ufers darstellt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8. Gefahren- und Eigentums\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht das gesamte Risiko f\u00fcr die Waren gem\u00e4\u00df dem im Vertrag genannten Incoterm auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Wenn im Vertrag nichts erw\u00e4hnt ist, gilt standardm\u00e4\u00dfig der Incoterm Ex Works (Incoterms 2010), und die Waren gehen auf das Risiko des K\u00e4ufers \u00fcber, sobald dieser gem\u00e4\u00df Klausel 7.2. benachrichtigt wurde. Die Waren bleiben das alleinige und uneingeschr\u00e4nkte Eigentum des Lieferanten, bis der K\u00e4ufer den Preis in voller H\u00f6he ohne Aufrechnung oder Abzug bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt h\u00e4lt der K\u00e4ufer die Waren als Verwahrer f\u00fcr den Lieferanten und lagert die Waren auf seinem Gel\u00e4nde getrennt von den eigenen Waren des K\u00e4ufers oder denen anderer Personen und in einer Weise, die sie leicht als die Waren des Lieferanten identifizierbar macht. Der K\u00e4ufer r\u00e4umt dem Lieferanten das Recht ein, die R\u00e4umlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um den Besitz wiederzuerlangen. Wenn der Lieferant dem Abnehmer das Recht einr\u00e4umt, die Waren zu verkaufen, bevor das Eigentum auf den Abnehmer \u00fcbergegangen ist, tut der Abnehmer dies als Verwahrer des Lieferanten und der gesamte Verkaufserl\u00f6s wird treuh\u00e4nderisch f\u00fcr den Lieferanten verwahrt. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>9. Bezahlung<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, und wenn solche Bedingungen fehlen, ist die Zahlung innerhalb von <span>14 <\/span>Tagen nach dem Datum der Rechnung f\u00e4llig, die vor der Lieferung verlangt werden kann. Nimmt der K\u00e4ufer einen Drittfinanzierer in Anspruch, so hat er alles Erforderliche zu tun, um sicherzustellen, dass der Finanzpartner als Vertreter des K\u00e4ufers die Zahlung p\u00fcnktlich leistet, einschlie\u00dflich der Ausstellung einer Abnahmebescheinigung. Die Zahlungsbedingungen werden durch die Finanzierungsvereinbarung nicht ber\u00fchrt, und der K\u00e4ufer haftet weiterhin in erster Linie f\u00fcr alle seine Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Der Lieferant kann verlangen, dass (i) der K\u00e4ufer an festen Zahlungstagen zahlt; (ii) eine Vorauszahlung (eines Teils) des Preises leistet; und\/oder (iii) eine Rechnung f\u00fcr eine bestimmte Phase, einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Meilenstein der Leistung stellt. Im Falle von Teillieferungen oder Teillieferungen von Waren oder Dienstleistungen ist der Lieferant berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. F\u00fcr Leistungen, die vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erbracht wurden, k\u00f6nnen Teilrechnungen ausgestellt werden.   <\/p>\n<p>9.2 Wenn die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen aus irgendeinem Grund ausgesetzt oder beendet wird, kann der Lieferant innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Aussetzung oder Beendigung eine Rechnung f\u00fcr die vom Lieferanten gelieferten, aber noch nicht in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen ausstellen. Der Lieferant hat das Recht, die Produktion, die Lieferung oder die Erf\u00fcllung eines Vertrages auszusetzen oder zu beenden, wenn nach dem Zahlungstermin noch Betr\u00e4ge offen sind oder wenn der Lieferant vern\u00fcnftigerweise davon ausgeht, dass die Zahlung nicht erfolgen wird.   <\/p>\n<p>9.3 Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Recht vor, auf \u00fcberf\u00e4llige Betr\u00e4ge Verzugszinsen in H\u00f6he des im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch festgelegten Satzes zu erheben und die Zahlungen nach eigenem Ermessen auf Rechnungen und Vertr\u00e4ge anzurechnen. Wenn und soweit der Lieferant zus\u00e4tzlich zu den in einer Bestellung genannten Dienstleistungen Leistungen erbringen muss, hat der K\u00e4ufer die Geb\u00fchren des Lieferanten (zu den dann geltenden S\u00e4tzen des Lieferanten) sowie alle Kosten und Auslagen, die dem Lieferanten f\u00fcr diese Leistungen entstehen, zu zahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Keine der Parteien ist vertragsbr\u00fcchig oder haftet f\u00fcr die versp\u00e4tete Erf\u00fcllung oder Nichterf\u00fcllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verz\u00f6gerung oder Nichterf\u00fcllung auf Ereignisse, Umst\u00e4nde oder Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die au\u00dferhalb ihrer Kontrolle liegen.<\/p>\n<p>10.2 Der Lieferant unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Auswirkungen eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt auf die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen zu mildern. Dazu geh\u00f6rt auch die Aufrechterhaltung und Umsetzung eines Gesch\u00e4ftskontinuit\u00e4ts- und Notfallwiederherstellungsplans oder die Beschaffung von Rohstoffen oder Komponenten der Waren von einem anderen Lieferanten.<\/p>\n<p>10.3 Tritt ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt ein, so hat die betroffene Partei die andere Partei innerhalb von 7 Tagen davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt tr\u00e4gt jede Partei ihre eigenen Kosten, die sich aus diesem Ereignis h\u00f6herer Gewalt ergeben. <\/p>\n<p>10.4 Die Partei, die behauptet, aufgrund eines Ereignisses h\u00f6herer Gewalt an der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert oder daran verz\u00f6gert zu sein, wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um das Ereignis h\u00f6herer Gewalt zu beenden oder, falls das Ereignis h\u00f6herer Gewalt fortbesteht, eine L\u00f6sung zu finden.<\/p>\n<p>10.5 Wenn ein Ereignis h\u00f6herer Gewalt die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen einer Partei f\u00fcr einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30 Tagen verhindert, behindert oder verz\u00f6gert, kann die andere Partei den Vertrag mit einer Frist von mindestens 7 Tagen schriftlich k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>10.6 Der K\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr die Nichtabnahme der Warenlieferung, wenn er durch unvorhergesehene staatliche Einfuhrbeschr\u00e4nkungen oder \u00e4hnliche Gr\u00fcnde h\u00f6herer Gewalt daran gehindert wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>11. DAUER UND BEENDIGUNG<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Im Falle eines wesentlichen Versto\u00dfes durch eine Partei kann die andere Partei die s\u00e4umige Partei mit einer Frist von 7 Tagen auffordern, den wesentlichen Versto\u00df zu beheben.<\/p>\n<p>11.2 Behebt der Lieferant den wesentlichen Versto\u00df nicht innerhalb der in Klausel 11.1 genannten Frist oder kann der wesentliche Versto\u00df nicht behoben werden oder kann der K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Klausel 4.1 k\u00fcndigen, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an den Lieferanten mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>11.3 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der K\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise durch Mitteilung an den Lieferanten zu k\u00fcndigen, ohne dass ein Gerichtsverfahren oder eine Gerichtsentscheidung erforderlich ist. Der Lieferant wird zu diesem Zeitpunkt und in dem in der Mitteilung angegebenen Umfang die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen einstellen. <\/p>\n<p>11.4 Der K\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr besondere, indirekte oder Folgesch\u00e4den des Lieferanten, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf erwartete Kosten, Verluste oder entgangene Gewinne oder Gesch\u00e4fte, die aus der K\u00fcndigung des Vertrags gem\u00e4\u00df dieser Klausel 11 entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.<\/p>\n<p>11.5 Alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die ausdr\u00fccklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach der K\u00fcndigung in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Beendigung eines Vertrags ber\u00fchrt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschlie\u00dflich des Rechts, Schadenersatz f\u00fcr eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestand. <\/p>\n<p>11.6 Im Falle einer K\u00fcndigung eines Vertrags unterst\u00fctzt der Lieferant den K\u00e4ufer bei der Sicherung einer alternativen Bezugsquelle. Diese Unterst\u00fctzung umfasst unter anderem, jedoch nicht ausschlie\u00dflich, dass der Lieferant dem K\u00e4ufer oder einem benannten alternativen Lieferanten das Recht einr\u00e4umt, die hierunter gelieferten Liefergegenst\u00e4nde herzustellen, umzukonstruieren, zu verwenden, zum Verkauf anzubieten, zu importieren, zu exportieren oder zu verkaufen, einschlie\u00dflich der Kombination und\/oder Verwendung mit Waren oder Dienstleistungen des K\u00e4ufers unter Verwendung der geistigen Eigentumsrechte, die Eigentum des Lieferanten sind oder an ihn lizenziert wurden, einschlie\u00dflich, jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf technische Daten, Zeichnungen, Designs, Werkzeuge und Lagerbest\u00e4nde, die fertiggestellt wurden oder sich im Herstellungsprozess befinden. Dieses Recht zur Herstellung oder Verwendung geistiger Eigentumsrechte, unabh\u00e4ngig davon, ob es direkt oder \u00fcber Dritte ausge\u00fcbt wird, wird gem\u00e4\u00df einer unwiderruflichen, weltweiten, kostenlosen Lizenz wirksam, die hiermit vom Lieferanten als K\u00fcndigungsbedingung gew\u00e4hrt wird. Die Zustimmung zu den Bedingungen einer solchen Lizenz ist keine Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung dieser Lizenz oder f\u00fcr das Recht des K\u00e4ufers oder seiner alternativen Lieferanten, diese geistigen Eigentumsrechte zu verwenden.  <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>12. Schadloshaltung<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der Lieferant stellt den K\u00e4ufer von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Aufwendungen, Sch\u00e4den und Verlusten (einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf direkte, indirekte oder Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Bu\u00dfgelder, Schadensersatzzahlungen, Strafen und Rechtskosten (berechnet auf Basis einer vollst\u00e4ndigen Entsch\u00e4digung) und alle anderen angemessenen professionellen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem K\u00e4ufer als Folge von oder im Zusammenhang mit Folgendem entstehen oder entstehen:<\/p>\n<p>(a) jegliche gegen den K\u00e4ufer erhobenen Anspr\u00fcche wegen tats\u00e4chlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, die aus der Lieferung oder Nutzung der Waren oder Dienstleistungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen;<\/p>\n<p>(b) jegliche Anspr\u00fcche, die von Dritten gegen den K\u00e4ufer wegen Todes, Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den geltend gemacht werden, die aus M\u00e4ngeln an Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, sofern die M\u00e4ngel an den Waren oder Dienstleistungen auf Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer zur\u00fcckzuf\u00fchren sind; und<\/p>\n<p>(c) jegliche Anspr\u00fcche, die von Dritten gegen den K\u00e4ufer erhoben werden und aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen entstehen, soweit diese Anspr\u00fcche aus der Verletzung, vors\u00e4tzlichen, r\u00fccksichtslosen oder fahrl\u00e4ssigen Erf\u00fcllung oder Nichterf\u00fcllung bzw. Verz\u00f6gerung der Erf\u00fcllung des Vertrags durch den Lieferanten, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer resultieren;<\/p>\n<p>(d) jegliche gegen den K\u00e4ufer im Zusammenhang mit Klausel 4.1(<span>(f<\/span>)) erhobenen Anspr\u00fcche;<\/p>\n<p>(e) jegliche Anspr\u00fcche, die von Dritten (einschlie\u00dflich Aufsichtsbeh\u00f6rden) gegen den K\u00e4ufer erhoben werden und die sich aus oder im Zusammenhang mit der vom Lieferanten gem\u00e4\u00df Klausel 18 durchgef\u00fchrten Datenverarbeitung ergeben.<\/p>\n<p>(f) jegliche Anspr\u00fcche, Strafen, Bu\u00dfgelder oder andere Verbindlichkeiten, die gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer aufgrund eines Versto\u00dfes des Lieferanten gegen Klausel 20 geltend gemacht oder erhoben werden<\/p>\n<p>12.2 Zus\u00e4tzlich zu der in Klausel 12.1 genannten Schadloshaltung verpflichtet sich der Lieferant, vom Hersteller aller einzelnen Bestandteile der Waren zugunsten des K\u00e4ufers eine Schadloshaltung mit \u00e4hnlichem Wortlaut wie in 12.1(a) oben enthalten zu beschaffen, wobei dieser Wortlaut vom K\u00e4ufer genehmigt werden muss.<\/p>\n<p>12.3 Diese Klausel 12 bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>13. Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Der Lieferant verpflichtet sich, bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Produkthaftpflichtversicherung, eine Produktr\u00fcckrufversicherung und eine \u00f6ffentliche Haftpflichtversicherung in wirtschaftlich sinnvollem Umfang abzuschlie\u00dfen, um alle Haftungspositionen abzudecken, die sich aus den Vertr\u00e4gen oder in Verbindung mit diesen ergeben k\u00f6nnen. Der K\u00e4ufer ist jedoch unter keinen Umst\u00e4nden verpflichtet, den Erl\u00f6s aus einer Forderung direkt zu beantragen, und ist auch nicht darauf beschr\u00e4nkt oder dazu verpflichtet, ihn anzunehmen.<\/p>\n<p>13.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefert der Lieferant verzollt (Incoterms 2010). Das Risiko des Verlusts oder der Besch\u00e4digung der Waren geht \u00fcber, wenn die Waren im Lager des K\u00e4ufers abgeliefert werden. Der Lieferant muss die Kosten und Fracht, die erforderlich sind, um die Waren zum benannten Bestimmungsort zu bringen, vertraglich vereinbaren und bezahlen. Der Lieferant schlie\u00dft au\u00dferdem einen Versicherungsschutz gegen das Risiko des K\u00e4ufers hinsichtlich Verlust oder Besch\u00e4digung der Waren w\u00e4hrend des Transports ab und schlie\u00dft gem\u00e4\u00df den Incoterms 2010 nur eine Versicherung mit Mindestdeckung ab. Sollte der K\u00e4ufer einen umfassenderen Versicherungsschutz w\u00fcnschen, wird er dies ausdr\u00fccklich mit dem Lieferanten vereinbaren oder seine eigenen zus\u00e4tzlichen Versicherungsvereinbarungen treffen.    <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>14. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM UND EIGENTUM AN GESCHMACKSMUSTERN<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Der Lieferant gew\u00e4hrleistet und erkl\u00e4rt, dass er das uneingeschr\u00e4nkte Recht und den Anspruch hat, f\u00fcr die Zwecke des Vertrags (einschlie\u00dflich des Weiterverkaufs durch den K\u00e4ufer an Endbenutzer) alle in den Waren oder Dienstleistungen enthaltenen oder zu deren Herstellung verwendeten geistigen Eigentumsrechte an den K\u00e4ufer abzutreten oder unterzulizenzieren.<\/p>\n<p>14.2 Im Falle einer Klage oder eines anh\u00e4ngigen Rechtsstreits oder eines anderen Anspruchs wegen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten hinsichtlich der Waren oder Dienstleistungen kann der Lieferant nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder das Recht zur weiteren Verwendung der besagten Waren oder Dienstleistungen f\u00fcr den K\u00e4ufer erwirken, diese neu ausf\u00fchren oder \u00e4ndern, sodass sie keine Rechte mehr verletzen, sie durch nicht mehr verletzende Waren oder Dienstleistungen ersetzen oder die Waren entfernen und den vom K\u00e4ufer bezahlten Kaufpreis sowie alle durch eine derartige Situation entstandenen zus\u00e4tzlichen Kosten erstatten, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die zus\u00e4tzlichen Kosten, die dem K\u00e4ufer durch die Beschaffung und den Erwerb von Alternativen entstehen.<\/p>\n<p>14.3 Alle Spezifikationen, Zeichnungen, Designs, Marken oder sonstigen technischen Informationen, Daten, Werkzeuge, Farben, Muster, Masken, Testger\u00e4te, Software und sonstigen Artikel (die \u201e<strong>Kreativelemente<\/strong>\u201c), die vom Lieferanten als Teil seines Standardproduktsortiments geliefert oder erstellt werden, bleiben das ausschlie\u00dfliche Eigentum des Lieferanten. Wenn jedoch Kreativelemente gem\u00e4\u00df dem Vertrag f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen f\u00fcr den K\u00e4ufer geliefert oder erstellt werden, sind die so entwickelten Kreativelemente das ausschlie\u00dfliche Eigentum des K\u00e4ufers, und dem Lieferanten werden hiermit keine Rechte, Titel oder Lizenzen an solchen Artikeln oder Designs gew\u00e4hrt (au\u00dfer einer Lizenz, die zur Erf\u00fcllung eines Vertrags f\u00fcr den K\u00e4ufer erforderlich ist), und dem Lieferanten ist es untersagt, die Kreativelemente ohne vorherige schriftliche Zustimmung des K\u00e4ufers zu kopieren oder zu verwenden. <\/p>\n<p>14.4 Der Lieferant wird alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die geistigen Eigentumsrechte des K\u00e4ufers zu sch\u00fctzen, einschlie\u00dflich der Rechte an den Werkzeugen und kreativen Elementen des K\u00e4ufers. Dies umfasst unter anderem die Abtretung oder \u00dcbertragung der geistigen Eigentumsrechte an allen neu erstellten oder angepassten kreativen Elementen des K\u00e4ufers an den K\u00e4ufer und die Durchf\u00fchrung aller dieser Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich der Unterzeichnung aller hierf\u00fcr erforderlichen Dokumente. Der Lieferant ernennt den K\u00e4ufer hiermit zu seinem Bevollm\u00e4chtigten, um alle hierf\u00fcr erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und alle hierf\u00fcr erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen.  <\/p>\n<p>14.5 Der Lieferant wird keine Anspr\u00fcche anerkennen, beilegen oder in sonstiger Weise Kompromisse schlie\u00dfen, wonach die geistigen Eigentumsrechte des K\u00e4ufers oder die kreativen Elemente des K\u00e4ufers die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, und der Lieferant wird dem K\u00e4ufer die erforderliche Unterst\u00fctzung zur Abwehr solcher Anspr\u00fcche gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>14.6 S\u00e4mtliche Werkzeuge, Eigentumsrechte, Informationen und kreativen Elemente des K\u00e4ufers, die Gegenstand von geistigen Eigentumsrechten sind oder werden k\u00f6nnten, bleiben streng vertraulich und unterliegen den Bestimmungen von Klausel 17. Insbesondere darf der Lieferant nichts tun oder unterlassen, was den Schutz, die Beantragung, Registrierung oder Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten des K\u00e4ufers zerst\u00f6ren, verletzen, gef\u00e4hrden oder verhindern w\u00fcrde oder k\u00f6nnte. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>15. Werkzeuge<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Muster, Zeichnungen, Werkzeuge, \u00fcbersch\u00fcssiges oder verschnittenes Material oder sonstiges Eigentum jeglicher Art des K\u00e4ufers, das dem Lieferanten im Zusammenhang mit einer Bestellung geliefert wird, bleiben stets Eigentum des K\u00e4ufers und m\u00fcssen nach Abschluss der Bestellung oder auf Verlangen des K\u00e4ufers jederzeit an den K\u00e4ufer zur\u00fcckgegeben werden. Die Werkzeuge des K\u00e4ufers m\u00fcssen eindeutig als Eigentum des K\u00e4ufers gekennzeichnet und getrennt von sonstigem Eigentum des Lieferanten gelagert werden. Die Werkzeuge d\u00fcrfen vom Lieferanten nicht zur Herstellung anderer als der in der Bestellung genannten Artikel verwendet werden.  <\/p>\n<p>15.2 Der Lieferant ist auf eigene Kosten f\u00fcr die t\u00e4gliche Wartung der Werkzeuge des K\u00e4ufers verantwortlich. Der Lieferant versichert die Werkzeuge bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft gegen Verlust oder Besch\u00e4digung, w\u00e4hrend sie dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stehen. Die R\u00fcckgabe\/Entfernung der Werkzeuge des K\u00e4ufers vom Gel\u00e4nde des Lieferanten zu irgendeinem Zeitpunkt f\u00fchrt nicht zu Schadensersatzanspr\u00fcchen, Forderungen, Kosten, Ausgaben, Verbindlichkeiten oder Entsch\u00e4digungen gegen\u00fcber dem Lieferanten.  <\/p>\n<p>15.3 Der Lieferant darf das Material oder die Werkzeuge oder jegliche Beteiligung daran nicht verkaufen oder zum Verkauf anbieten, abtreten, belasten, verpf\u00e4nden, verpf\u00e4nden, untervermieten, verleihen oder sich in irgendeiner Weise davon trennen und muss die Entstehung einer Belastung oder eines Pfandrechts daran verhindern.<\/p>\n<p>15.4 Der Lieferant darf nicht zulassen, dass das Material oder die Werkzeuge oder Teile davon im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens beschlagnahmt oder seinem Besitz oder seiner Kontrolle entzogen werden. Wenn jedoch Waren oder Teile davon beschlagnahmt werden, wird er den K\u00e4ufer benachrichtigen und ihn von allen Verlusten und Kosten entsch\u00e4digen , Geb\u00fchren, Sch\u00e4den und Ausgaben, die aus diesem Grund oder im Zusammenhang damit entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>16. Insolvenz und Kontrollwechsel<\/strong><\/p>\n<p>16.1 Jede Partei hat das Recht, einen Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn die andere Partei nach dem Gesetz zahlungsunf\u00e4hig (oder gegebenenfalls bankrott) ist oder mit ihren Gl\u00e4ubigern oder nach dem Gesetz Vereinbarungen getroffen hat, um eine Insolvenz zu vermeiden drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit (bzw. Konkurs) oder aufgrund von Schulden, die ausgefallen sind oder kurz vor der F\u00e4lligkeit stehen und die betreffende Partei nicht in der Lage ist, ordnungsgem\u00e4\u00df zur\u00fcckzuzahlen, von ihren Gl\u00e4ubigern oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Person ernannt wurde es liegt nach begr\u00fcndeter Auffassung der anderen Partei eine wesentliche Verschlechterung der Finanzlage oder Kreditw\u00fcrdigkeit der betreffenden Partei vor.<\/p>\n<p>16.2 Der K\u00e4ufer hat das Recht, jeden Vertrag zu k\u00fcndigen, wenn es zu einem Wechsel in der Kontrolle des Lieferanten kommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>17. VERTRAULICHKEIT<\/strong><\/p>\n<p>17.1Alle nicht \u00f6ffentlichen, vertraulichen oder gesch\u00fctzten Informationen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, geistiges Eigentum, Muster, Entw\u00fcrfe, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Ideen, Konzepte, Analysen, Prozesse, Erfindungsdokumente, Daten, Prozesse, Prognosen, Initiativen, Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe, Preise, finanzielle Leistungen, Projekte, potenzielle oder bestehende Kunden, die vertraulicher Natur sind und von einer Partei<strong>(&#8220;offenlegende Partei&#8221;)<\/strong>der anderen Partei<strong>(&#8220;empfangende Partei&#8221;)<\/strong>ihren Mitarbeitern, Bevollm\u00e4chtigten oder Unterauftragnehmern offengelegt wurden, sind als Gesch\u00e4ftsgeheimnis streng vertraulich zu behandeln, einschlie\u00dflich aller anderen vertraulichen Informationen \u00fcber das Gesch\u00e4ft der offenlegenden Partei, ihre Waren und Dienstleistungen, die m\u00fcndlich oder in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder auf Datentr\u00e4gern \u00fcbermittelt werden und unabh\u00e4ngig davon, ob sie als &#8220;vertraulich&#8221; gekennzeichnet sind oder nicht. Die empfangende Partei gibt solche vertraulichen Informationen nur an ihre Angestellten, Bevollm\u00e4chtigten und Unterauftragnehmer weiter, die sie zur Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen kennen m\u00fcssen, und stellt sicher, dass diese Angestellten, Bevollm\u00e4chtigten und Unterauf-tragnehmer die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen so einhalten, als w\u00e4ren sie Vertragspartei, wobei jedoch die empfangende Partei in erster Linie haftbar bleibt. Die empfangende Partei kann auch solche vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, deren Offenlegung gesetzlich, von einer Regierungs- oder Aufsichtsbeh\u00f6rde oder von einem zust\u00e4ndigen Gericht verlangt wird, wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei in vollem Umfang benachrichtigt und unterst\u00fctzt, um die G\u00fcltigkeit eines solchen Ersuchens anzufechten, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.  <\/p>\n<p>17.2 Diese Klausel 14 gilt auch nach Beendigung des Vertrags und bleibt auch nach Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>18. DATEN<\/strong><\/p>\n<p>18.1 Beide Parteien kommen ihren Verpflichtungen gem\u00e4\u00df der Datenschutzgesetzgebung nach, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Verpflichtung des K\u00e4ufers, alle betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten vom Lieferanten verarbeitet werden k\u00f6nnen, zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. <\/p>\n<p>18.2 Der K\u00e4ufer nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdr\u00fccklich zu, dass der Lieferant Daten sammelt und verwendet, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen verarbeitet werden.<\/p>\n<p>18.3 Vorbehaltlich der hierin oder in einem Vertrag enthaltenen Bestimmungen erkennen die Parteien an, dass es nicht beabsichtigt ist, dass der Lieferant personenbezogene Daten des K\u00e4ufers verarbeitet, und dass der K\u00e4ufer die Software des Lieferanten nicht ohne die ausdr\u00fcckliche Genehmigung des Lieferanten zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwenden darf.<\/p>\n<p>18.4 Unbeschadet der Allgemeing\u00fcltigkeit von 18.1 ist der Lieferant verpflichtet, wenn er als Datenverarbeiter des K\u00e4ufers handelt und in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus jedem Vertrag verarbeitet werden:<\/p>\n<p>(a) Diese personenbezogenen Daten nur auf schriftliche Anweisung des K\u00e4ufers verarbeiten, es sei denn, der Lieferant ist durch die Datenschutzgesetze zu einer anderweitigen Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten verpflichtet.<\/p>\n<p>(b) sicherzustellen, dass geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vorhanden sind, die vom K\u00e4ufer \u00fcberpr\u00fcft und genehmigt wurden, um vor unbefugter oder unrechtm\u00e4\u00dfiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor versehentlichem Verlust oder versehentlicher Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung personenbezogener Daten zu sch\u00fctzen, die dem Schaden angemessen sind, der aus der unbefugten oder unrechtm\u00e4\u00dfigen Verarbeitung oder dem versehentlichen Verlust, der versehentlichen Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung entstehen kann, und der Art der zu sch\u00fctzenden Daten, unter Ber\u00fccksichtigung des Stands der technologischen Entwicklung und der Kosten f\u00fcr die Umsetzung etwaiger Ma\u00dfnahmen (diese Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen gegebenenfalls die Pseudonymisierung und Verschl\u00fcsselung personenbezogener Daten, die Gew\u00e4hrleistung der Vertraulichkeit, Integrit\u00e4t, Verf\u00fcgbarkeit und Belastbarkeit seiner Systeme und Dienste, die Gew\u00e4hrleistung, dass die Verf\u00fcgbarkeit und der Zugriff auf personenbezogene Daten nach einem Vorfall zeitnah wiederhergestellt werden k\u00f6nnen, sowie die regelm\u00e4\u00dfige Beurteilung und Bewertung der Wirksamkeit der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen umfassen);<\/p>\n<p>(c) sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und\/oder diese verarbeiten, zur Geheimhaltung dieser personenbezogenen Daten verpflichtet sind;<\/p>\n<p>(d) keine personenbezogenen Daten au\u00dferhalb des Vereinigten K\u00f6nigreichs oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums \u00fcbermitteln oder verarbeiten, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erf\u00fcllt:<\/p>\n<p>(i) der Lieferant hat im Zusammenhang mit der \u00dcbertragung angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen;<\/p>\n<p>(ii) die betroffene Person \u00fcber durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe verf\u00fcgt;<\/p>\n<p>(iii) der Lieferant seinen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen nachkommt, indem er f\u00fcr alle \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau gew\u00e4hrleistet; und<\/p>\n<p>(iv) der Lieferant befolgt die ihm vom Datenverantwortlichen \u00fcbermittelten angemessenen Anweisungen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten;<\/p>\n<p>(e) den K\u00e4ufer auf seine Kosten bei der Beantwortung aller Anfragen betroffener Personen und bei der Sicherstellung der Einhaltung seiner Verpflichtungen gem\u00e4\u00df den Datenschutzgesetzen in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Verst\u00f6\u00dfen, Folgenabsch\u00e4tzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbeh\u00f6rden oder Regulierungsbeh\u00f6rden zu unterst\u00fctzen;<\/p>\n<p>(f) auf schriftliche Anweisung des K\u00e4ufers personenbezogene Daten und Kopien davon bei Beendigung jedes Vertrags zu l\u00f6schen oder an den Datenverantwortlichen zur\u00fcckzugeben, es sei denn, das geltende Recht verlangt die Speicherung der personenbezogenen Daten; und<\/p>\n<p>(g) vollst\u00e4ndige und genaue Aufzeichnungen und Informationen f\u00fchren, um die Einhaltung dieser Klausel 18 nachzuweisen.<\/p>\n<p>18.5 Ohne Einschr\u00e4nkung der Verpflichtungen des Lieferanten im Rahmen dieser Bedingungen wird der Lieferant bei Kenntniserlangung von Datenschutzverletzungen, die personenbezogene Daten des K\u00e4ufers, seines Vertreters oder eines Kunden betreffen, das nachstehende Verfahren befolgen:<\/p>\n<p>(a) Der Lieferant benachrichtigt den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Datenschutzverletzung (in jedem Fall bevor der Lieferant eine allgemeine \u00f6ffentliche Bekanntmachung (z. B. eine Pressemitteilung) vornimmt);<\/p>\n<p>(b) Der Lieferant untersucht den Datenschutzversto\u00df unverz\u00fcglich oder leistet die erforderliche Unterst\u00fctzung bei der Untersuchung des Datenschutzversto\u00dfes und stellt dem K\u00e4ufer detaillierte Informationen \u00fcber den Datenschutzversto\u00df zur Verf\u00fcgung, einschlie\u00dflich einer Beschreibung der Art des Datenschutzversto\u00dfes, der ungef\u00e4hren Anzahl der betroffenen Datensubjekte, der aktuellen und vorhersehbaren Auswirkungen des Datenschutzversto\u00dfes und der Ma\u00dfnahmen, die der Lieferant ergreift, um den Datenschutzversto\u00df zu beheben und seine Auswirkungen zu mildern; und<\/p>\n<p>(c) Der Lieferant wird unverz\u00fcglich alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte unternehmen, um die Auswirkungen der Datenschutzverletzung einzud\u00e4mmen oder den K\u00e4ufer hierbei unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>18.6 Der Lieferant wird Klausel 18.5 auf eigene Kosten einhalten, es sei denn, die Datenschutzverletzung ist auf fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Handlungen des K\u00e4ufers oder auf die Befolgung ausdr\u00fccklicher schriftlicher Anweisungen des K\u00e4ufers durch den Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren.<strong><\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong>19. ABTRETUNG UND UNTERAUFTRAGSVERGABE<\/strong><\/p>\n<p>19.1 Der K\u00e4ufer darf seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten abtreten, die nicht unbillig verweigert werden darf.<\/p>\n<p>19.2 Der Lieferant schlie\u00dft jeden Vertrag zu seinen Gunsten und zu Gunsten seiner Verbundenen Unternehmen ab, und der K\u00e4ufer erkennt an, dass der Lieferant seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit an ein Verbundenes Unternehmen abtreten, \u00fcbertragen, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise mit ihm verfahren kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>20. ETHISCHES VERHALTEN UND BESTECHUNGSBEK\u00c4MPFUN<\/strong><\/p>\n<p>20.1 Der K\u00e4ufer erkennt an, dass ihm das Verbot von Kinderarbeit bekannt ist, und er garantiert, sichert zu und verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Lieferanten, dass seine Aktivit\u00e4ten sowie seine Liefer- und Verkaufsketten in voller \u00dcbereinstimmung mit den Menschenrechten durchgef\u00fchrt werden und diese respektieren. Dar\u00fcber hinaus stellt der K\u00e4ufer sicher, dass keine der Waren oder Komponenten oder Materialien an Personen verkauft oder geliefert werden, die in einem Land ans\u00e4ssig sind, das auf einer Sanktionsliste der EU, des Vereinigten K\u00f6nigreichs, der USA oder der Vereinten Nationen steht oder anderweitig mit einem solchen Land verbunden ist.  <\/p>\n<p>20.2 Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, garantiert und verpflichtet sich gegen\u00fcber dem Lieferanten, dass weder der K\u00e4ufer noch einer seiner Anteilseigner, wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer, Partner, leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten oder Vertreter direkt oder indirekt (a) einem Beamten oder Angestellten einer Regierung oder einer Abteilung, Beh\u00f6rde oder Einrichtung einer solchen, (b) einer politischen Partei oder einem Beamten einer solchen oder einem Kandidaten f\u00fcr ein politisches Amt oder (c) einem Beamten oder Angestellten einer \u00f6ffentlichen internationalen Organisation etwas von Wert anbieten, zahlen, versprechen oder die Zahlung von Geld genehmigen wird, oder einem Kandidaten f\u00fcr ein politisches Amt oder (d) einem Beamten oder Angestellten einer \u00f6ffentlichen internationalen Organisation, in jedem Fall zu dem Zweck, eine Handlung oder Entscheidung eines solchen Beamten, Angestellten, einer solchen Partei oder eines solchen Kandidaten zu beeinflussen oder einen solchen Beamten, Angestellten, eine solche Partei oder einen solchen Kandidaten zu veranlassen, eine Handlung zu tun oder zu unterlassen, die gegen die gesetzlichen Pflichten eines solchen Beamten, Angestellten, einer solchen Partei oder eines solchen Kandidaten verst\u00f6\u00dft, oder einen unzul\u00e4ssigen Vorteil f\u00fcr den K\u00e4ufer zu erlangen oder anderweitig die Gesch\u00e4ftsinteressen des K\u00e4ufers in irgendeiner Hinsicht zu f\u00f6rdern. Der K\u00e4ufer garantiert, sichert zu und verpflichtet sich, dass er bei der Erteilung von Auftr\u00e4gen oder Vertr\u00e4gen mit seinen eigenen Lieferanten oder Kunden keine finanziellen Anreize oder andere Vorteile von dem Lieferanten, Kunden oder Dritten erhalten hat, verlangt hat, angeboten bekommen hat oder erwartet zu bekommen. Der Lieferant kann, zus\u00e4tzlich zu seinen anderen Rechtsmitteln, jeden Vertrag sofort k\u00fcndigen, wenn er Informationen erh\u00e4lt, die nach seinem alleinigen Ermessen auf eine Verletzung der in dieser Klausel genannten Zusicherungen, Garantien, Abmachungen oder Verpflichtungen durch den K\u00e4ufer hindeuten. Im Falle einer solchen K\u00fcndigung haftet der Lieferant gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nicht f\u00fcr Geb\u00fchren, R\u00fcckerstattungen oder andere Entsch\u00e4digungen, und der K\u00e4ufer verteidigt den Lieferanten und stellt ihn von allen Verlusten, Kosten, Anspr\u00fcchen, Bu\u00dfgeldern, Strafen oder Sch\u00e4den Dritter frei, die sich aus dem Versto\u00df gegen diese Klausel ergeben.      <\/p>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>21. SONSTIGES<\/strong><\/p>\n<p>21.1 Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf ist nur wirksam, wenn er schriftlich erkl\u00e4rt wird, und ein Verzicht des Lieferanten auf eine Verletzung der Bedingungen eines Vertrages durch den K\u00e4ufer gilt nicht als Verzicht auf eine sp\u00e4tere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung, noch stellt eine Verz\u00f6gerung bei der Durchsetzung der Rechte des Lieferanten aus einem Vertrag einen Verzicht dar.<\/p>\n<p>21.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde ganz oder teilweise f\u00fcr ung\u00fcltig oder nicht durchsetzbar erkl\u00e4rt werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>21.3 Au\u00dfer in den F\u00e4llen, in denen dies in einem Vertrag festgelegt ist, sind \u00c4nderungen, einschlie\u00dflich der Einf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Bedingungen oder vorvertraglicher Angebote oder Zusicherungen, nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von den Parteien unterzeichnet wurden. Insbesondere werden alle Bedingungen, die der K\u00e4ufer auferlegen will, sei es im Gesch\u00e4ftsverkehr, durch Bezugnahme in einer Bestellung oder einer anderen Mitteilung oder auf andere Weise, ausdr\u00fccklich ausgeschlossen und der K\u00e4ufer verzichtet darauf. <\/p>\n<p>21.4 Der K\u00e4ufer und der Lieferant sind unabh\u00e4ngige Unternehmer, und nichts in einem Vertrag ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen ihnen entsteht.<\/p>\n<p>21.5 Der Lieferant erkennt an, dass Schadensersatz m\u00f6glicherweise kein ausreichender Rechtsbehelf ist, insbesondere bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Klauseln 14, 15, 17, 18 oder 20, und dass der K\u00e4ufer das Recht hat, jeden anderen angemessenen Rechtsbehelf zu fordern, insbesondere eine einstweilige Verf\u00fcgung oder Vertragserf\u00fcllung.<\/p>\n<p>21.6 S\u00e4mtliche Mitteilungen in Bezug auf einen Vertrag m\u00fcssen per erstklassiger Post oder per E-Mail an die in der Bestellung oder Auftragsbest\u00e4tigung angegebene Adresse gesendet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>22. AUSSCHLUSS VON RECHTEN DRITTER<\/strong><\/p>\n<p>Au\u00dfer in den F\u00e4llen, die in Klausel 16.2 hat keine andere Person als der K\u00e4ufer und der Lieferant das Recht, irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag durchzusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>23. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Grunds\u00e4tze des Kollisionsrechts, jedoch unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf. Alle Streitigkeiten oder Anspr\u00fcche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschlie\u00dflich au\u00dfervertraglicher Streitigkeiten oder Anspr\u00fcche), unterliegen deutschem Recht und sind nach diesem auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeit der deutschen Gerichte. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr den Fall, dass der Lieferant direkt an einen Verbraucher verkauft und das einschl\u00e4gige Verbraucherrecht ein anderes anwendbares Recht und\/oder einen ausschlie\u00dflichen Gerichtsstand f\u00fcr diesen Fall vorsieht. <\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span data-ccp-props=\"{\"201341983\":0,\"335551550\":6,\"335551620\":6,\"335559739\":0,\"335559740\":240}\"> <\/span><\/p>\n<p><span> <\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span data-ccp-props=\"{\"201341983\":0,\"335551550\":6,\"335551620\":6,\"335559739\":0,\"335559740\":240}\"> <\/span><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs- und Lieferbedingungen<div class=\"et_pb_with_border et_pb_module dipi_breadcrumbs dipi_breadcrumbs_0\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_module_inner\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"dipi-breadcrumbs dipi-bc-center\">\r\n                <ul >\r\n                    \r\n                                                        <li  class=\"dipi-breadcrumb-item dipi-breadcrumb-home\">\r\n\r\n                        \r\n                            <a  href=\"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/templates\/\">\r\n                                <span  >\r\n                                                                        Homepage                                <\/span>\r\n                            <\/a>\r\n\r\n                                                <meta itemprop=\"position\" content=\"1\"\/>                    <\/li>\r\n\r\n                    <li class=\"dipi-breadcrumb-separator\">\r\n                    <span class=\"et-pb-icon dipi-separator-icon\">$<\/span>\r\n                <\/li>                            \r\n                <\/ul>\r\n            <\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>BEDINGUNGEN F\u00dcR DEN VERKAUF VON WAREN UND DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ: Bitte beachten Sie und machen Sie Ihre Mitarbeiter, Agenten, Kunden und andere [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"parent":26402235,"menu_order":61,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","_seopress_robots_follow":"","_seopress_robots_imageindex":"","_seopress_robots_snippet":"","_seopress_robots_primary_cat":"0","_seopress_robots_breadcrumbs":"","_seopress_robots_freeze_modified_date":"","_seopress_robots_custom_modified_date":"","_seopress_robots_canonical":"","_seopress_social_fb_title":"","_seopress_social_fb_desc":"","_seopress_social_fb_img":"","_seopress_social_fb_img_attachment_id":0,"_seopress_social_fb_img_width":0,"_seopress_social_fb_img_height":0,"_seopress_social_twitter_title":"","_seopress_social_twitter_desc":"","_seopress_social_twitter_img":"","_seopress_social_twitter_img_attachment_id":0,"_seopress_social_twitter_img_width":0,"_seopress_social_twitter_img_height":0,"_seopress_redirections_value":"","_seopress_redirections_enabled":"","_seopress_redirections_enabled_regex":"","_seopress_redirections_logged_status":"both","_seopress_redirections_param":"","_seopress_redirections_type":301,"_seopress_analysis_target_kw":"","_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"dipi_cpt_category":[43504],"class_list":["post-26402285","page","type-page","status-publish","hentry","dipi_cpt_category-german-consumer"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/26402285","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26402285"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/26402285\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26402394,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/26402285\/revisions\/26402394"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/26402235"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26402285"}],"wp:term":[{"taxonomy":"dipi_cpt_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/staging.sylvania-group.com\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/dipi_cpt_category?post=26402285"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}